• Sondereinstufung bei Fahranfängern ab 85%
  • Sonderrabatte zwischen 10% — 30%
  • Übernahme der Sondereinstufung der Mitbewerber
  • Zweitwageneinstufung zu Erstwagenkonditionen
  • Eltern-Kind-Regelung
  • Wegfall der Selbstbeteiligung bei Glasschaden